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Korrektur Kinderzulagen
Situation:
Kinderzulagen wurden in bereits abgeschlossenen Monaten falsch ausbezahlt. Werden Kinderzulagen falsch erfasst, dann führt dies zwangsläufig zu falschen Berechnungen bei allen anderen Lohnarten, bei deren Berechnung die Kinderzulagen Einfluss haben.
Lösung:
- Bei der nächsten Lohnabrechnung des betroffenen Mitarbeiters fügen Sie die Lohnart "Kinderzulagen" ein (eine Linie je Kind bzw. Monat) und tragen in der Spalte "Kommentar" den Text:
"Storno KZ MM.JJJJ" und den entsprechenden in den Vormonaten abgerechneten Kinderzulagenbetrag mit einem negativen (-) Vorzeichen in der Spalte "Betrag" ein.
Damit sind die falschen Beträge sowohl hinsichtlich der Sozialversicherungen, wie auch der Quellensteuer storniert. - Fügen Sie die Lohnart "Kinderzulagen" ein (eine Linie je Kind bzw. Monat) und tragen in der Spalte "Kommentar" den Text:
"Korrigierte KZ MM.JJJJ" und den korrekten in den Vormonaten geschuldeten Kinderzulagenbetrag mit einem negativen (-) Vorzeichen in der Spalte "Betrag" ein.
Damit sind die korrekten Beträge sowohl hinsichtlich der Sozialversicherungen wie auch der Quellensteuer korrigiert. - Bei quellensteuerpflichtigen Mitarbeitern zu berücksichtigen:
Der im "Korrektur-Monat" entstandene neue quellensteuerpflichtige Gesamtbetrag weicht vom vereinbarten Monatslohn ab. Daher müssen Sie den korrekten Quellensteuersatz manuell in der Lohnabrechnung erfassen. - Der sich durch die Korrektur (inkl. dem für den laufenden Monat abgerechneten Lohn) ergebende Nettolohn wird wie üblich ausbezahlt.