Kurzarbeit wegen Corona-Pandemie: Entschädigung beantragen oder nicht?

Aufgrund des Coronavirus erwägen Sie Kurzarbeitsentschädigung zu beantragen?
Kurzarbeit bringt eine vorübergehende Reduzierung oder Einstellung der Arbeit in einem Betrieb mit sich, die beispielsweise aufgrund behördlicher Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (COVID-19) eintritt. Die Kurzarbeitsentschädigung soll Beschäftigungseinbrüche ausgleichen und Arbeitsplätze erhalten.

In unserem FAQ-Bereich finden Sie eine Modellabrechnung mit Hinweisen zu den einzelnen Angaben.

Wir unterstützen Sie gerne beim Ausfüllen vom Formular

Antrag und Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung, welches Sie von der Website www.arbeit.swiss downladen können.

Richten Sie Ihre Anfrage an
support@eezytool.ch

oder

Mo – Fr 08h30 – 11h30
Telefon-Hotline
0900 555 600
Pro Anruf: 10 Min: gratis, danach CHF 3.20/Min